Ihr Dach ist alt? Nicht mehr dicht? Oder brauchen Sie zusätzlichen Wohnraum? Dann wird es Zeit für eine Dachsanierung. Wenn Sie Ihr Haus dabei nach oben gut dämmen, können Sie eine Menge Heizenergie sparen – und im Rahmen einer umfassenden Sanierung Fördermittel erhalten. Wer sich für eine hochwertigere Dämmung entscheidet, bezahlt unterm Strich weniger und bekommt gleichzeitig ein besser gedämmtes Dach.
1. BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme (BEG EM)
Wer seine Dachdämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme plant, kann beim BAFA einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war (iSFP-Bonus). Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die Dachsanierung muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Einen regionalen Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Voraussetzung für die Förderung sind zudem höhere technische Anforderungen an die Wärmedämmung, als der Gesetzgeber vorschreibt: Das energetisch sanierte Dach muss nach der Sanierung einen U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K) aufweisen.
2. Förderkredit der KfW für die Dachdämmung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür stellt die KfW im Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich einen Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereit. Insgesamt ist mit diesen Vergünstigungen eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich – je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
Wie beim BEG-EM-Programm sind auch hier erhöhte technische Anforderungen an die Wärmedämmung und die Einbindung eines Energieberaters Pflicht.
3. Steuerermäßigung gemäß § 35c EStG (ESanMV)
Auch Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden sind über die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) möglich. Bei einer Sanierungsmaßnahme von max. 200.000 Euro beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Bei energetischen Maßnahmen an eigengenutzten Wohngebäuden ermäßigt sich die Einkommensteuer um folgende Maximalbeträge:
- im 1. Kalenderjahr nach Abschluss der energetischen Maßnahme um 7 %, max. 14.000 Euro,
- im 2. Kalenderjahr um 7 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, max. 14.000 Euro,
- im 3. Kalenderjahr um 6 %, höchstens jedoch um 12.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass das Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Energetische Maßnahmen sind u. a. die Wärmedämmung von Dachflächen. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt erfolgt über eine vom Handwerker ausgestellte Fachunternehmererklärung. Ein Energieberater wird in diesem Fall nicht benötigt. Allerdings muss das sanierte Dach auch hier einen U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K) aufweisen, was höhere Anforderungen an die Wärmedämmung und Dämmstoffdicke mit sich bringt.
Thomas Grothe (Stand: 08.02.2025). Bitte beachten Sie, dass sich Förderbedingungen ändern können – wir beraten Sie gerne zum aktuellen Stand.