Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die auf der Erdoberfläche vorkommt. Als mineralischer Werkstoff ist Asbest weder giftig noch gefährlich oder gesundheitsschädlich. Nur Asbest-Feinstaub kann, wenn er über längere Zeit eingeatmet wird, Krebs erregen.
Feinstäube entstehen insbesondere durch das Bearbeiten und Zuschneiden von Asbestzementprodukten. Alle bis 1990 hergestellten Wellplatten und Fassadenplatten enthalten ca. 10 % Asbestanteil, der in Zement gebunden ist. Seit Ende 1990 sind alle in Deutschland hergestellten Hochbauprodukte asbestfrei. Heute werden in den Nachfolgeprodukten Kunststofffasern im Zement gebunden.
Sanierung
Grundsätzlich besteht bei eingebauten Asbestzementprodukten keine konkrete Gesundheitsgefahr. Daher ist es auch nicht erforderlich, bestehende Gebäude zu sanieren, soweit die Funktion noch erfüllt ist. Im Sinne der Landesbauordnungen gibt es daher kein generelles Sanierungsgebot.
Werden Asbestzementprodukte entsorgt, hat dies auf Grundlage der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 zu erfolgen. Sie regelt, was bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu beachten ist. Diese Arbeiten dürfen nur von sachkundigem Personal durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt: Staubbildung vermeiden, keine Reinigung mit Schleifgeräten oder Hochdruckreinigern, Platten nicht brechen. Bei Abbrucharbeiten müssen die Produkte vorsichtig aus der Dachfläche entfernt, anschließend in sogenannten Big Bags staubdicht verpackt und zur Deponie gebracht werden.
Empfehlung
Bei vorhandenen Dacheindeckungen und Fassadenbekleidungen, die weder undicht noch beschädigt sind, besteht kein genereller Handlungsbedarf. Ältere Dächer sollten jedoch saniert werden. Das Beschichten von Asbestzementprodukten und die dafür notwendige Reinigung sind unzulässig und erfüllen selten ihren Zweck.