Vereinbarung zur Schadenabwicklung zwischen dem Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg und der SparkassenVersicherung
Immer wieder machen Sturm- und Hagelschäden Hauseigentümern das Leben schwer. Unwetter und schwere Stürme nehmen aufgrund der Erderwärmung immer mehr zu. Deshalb hat der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg (LIV) mit der SparkassenVersicherung (SV) eine Vereinbarung für eine vereinfachte Schadensregulierung für Hauseigentümer getroffen. Wer sein Haus bei der SparkassenVersicherung versichert hat, kann einem Schaden nun gefasst entgegensehen.
Die im LIV organisierten Innungsfachbetriebe garantieren den Versicherungsnehmern der SV eine vereinfachte und schnellere Abwicklung ihrer Schäden. Dem Versicherten steht schnell ein qualifizierter Dachdeckerbetrieb zur Seite, der sich zu hohen Qualitätskriterien verpflichtet hat. Kleinere Schäden können sogar sofort fachgerecht repariert werden.
So funktioniert die Vereinbarung
Meldet der Hausbesitzer den Schaden bei der SV und hat noch keinen Dachdecker, wird der Schaden an den LIV übermittelt. Von dort wird die Schadensmeldung umgehend an einen räumlich nahe gelegenen Dachdecker-Innungsfachbetrieb weitergeleitet, der innerhalb kurzer Zeit direkt Kontakt mit dem Versicherungsnehmer aufnimmt. So muss sich der Hausbesitzer nicht mehr um die Suche nach einem Handwerker kümmern – gerade bei großen Unwettern ist das nicht immer einfach, da viele Dachdecker gleichzeitig benötigt werden.
Durch die rasche Kontaktaufnahme der Innungsfachbetriebe und festgelegte Preise für Material sowie einheitliche Stundensätze soll die Vereinbarung auch unseriösen Handwerksbetrieben entgegenwirken. Denn gerade bei großen Unwettern kommt es immer wieder vor, dass „Dachhaie“ Hausbesitzer mit überzogenen Rechnungen und nicht fachgerechter Mängelbeseitigung täuschen. Wer das beschädigte Dach letztendlich repariert, entscheidet selbstverständlich der Versicherungsnehmer.
Ihr Vorteil
Der Vorteil eines Innungsbetriebs, der an der Vereinbarung teilnimmt, liegt auf der Hand: Normalerweise verlangen Versicherer vor Beginn der Reparaturarbeiten ein Angebot des Dachdeckers – nicht jedoch bei den genannten Innungsfachbetrieben. SV und LIV haben finanzielle Obergrenzen festgelegt, bis zu denen Sofortsicherungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten ohne vorherige Angebotsabgabe durchgeführt werden dürfen. Das garantiert dem Hausbesitzer eine wesentlich schnellere Schadensregulierung, gerade bei kleineren Sturm- und Hagelschäden.